VAT in the digital Age (ViDA) – das digitale Zeitalter der Umsatzsteuer muss noch ein bisschen warten

Auf der Sitzung des ECOFIN Rates am 14.05.2024 stand unter anderem die Abstimmung über das ViDA-Paket auf der Tagesordnung. Inhalt des Pakets ist die Anpassung zentraler mehrwertsteuerrechtlicher Regelungen mit dem Ziel der Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs, der Unterstützung der Unternehmen und der Förderung der Digitalisierung. Das Paket zielt darauf ab, 

  1. die Meldepflichten für Mehrwertsteuerzwecke zu modernisieren, indem die von den Steuerpflichtigen für jeden Umsatz vorzulegenden Informationen standardisiert werden und die elektronische Rechnungsstellung für grenzüberschreitende Umsätze vorgeschrieben wird, was zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs beitragen würde, sog. Digital reporting requirements (DRR)
     
  2. Plattformen, die in den Bereichen der kurzfristigen Unterkunftsvermietung und der Personenbeförderungsdienstleistung tätig sind, in die Sicherstellung der Steuererhebung einzubinden
     
  3. den existierenden OSS (One Stop Shop, Prinzip der einzigen Anlaufstelle) und die Anwendung des Reverse Charge zu erweitern, um multiple Registrierungen in verschiedenen Mitgliedstaaten überflüssig zu machen, sog. Single VAT Registration (SVR)

Nach sehr ausführlichen Vorbereitungen, Diskussionen, Anpassungen der Vorschläge auch und insbesondere hinsichtlich der Zeitschiene usw. war eigentlich erwartet worden, dass diese – trotz der von Estland im Vorfeld angemeldeten Bedenken – am 14.05.2024 den ECOFIN-Rat passieren würde. Nachdem Estland seine Bedenken gegen die Anwendung der "deemed supplier"-Regeln für die Plattformwirtschaft (also das fiktive Einbeziehen der Plattform in die Leistungskette für Zwecke der Umsatzsteuer, um sicherzustellen, dass die fällige Umsatzsteuer auch abgeführt wird) aufrechterhalten hat, konnte im ECOFIN Rat keine Einigung erzielt werden. 

Der estnische Finanzminister ist der Auffassung, dass das Modell des "deemed supplier" die Grundsätze der Mehrwertsteuerneutralität für KMU, die mit Plattformen in den genannten Sektoren arbeiten, beeinträchtigen würde. Er schlug vor, die entsprechenden Regelungen als fakultative Regelung in das Paket mit aufzunehmen. Es ist zweifelhaft, dass eine solche Regelung konsensfähig ist, da nur eine flächendeckende (zwingende) derartige Regelung die Steuerausfälle in diesem Bereich vermeiden kann. Wie verhandlungsbereit Estland angesichts dort ansässiger größerer Anbieter an den betroffenen Plattformmärkten ist, muss sich zeigen. 

Die belgische Ratspräsidentschaft hofft, das ViDA-Paket noch vor der turnusmäßigen Übergabe der Ratspräsidentschaft an Ungarn zum 1.7.2024, endgültig auf den Weg bringen zu können. Insofern steht zu erwarten, dass dieses Thema wieder auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des ECOFIN Rats am 21.6.2024 zu finden sein wird. Bis dahin ist die Zukunft auch der anderen Regelungen, die die Zukunftsfähigkeit der Mehrwertsteuer sicherstellen sollen, ungewiss.


Quellen

ECOFIN Rat, Sitzung vom 14.5.2024, Videomitschnitte  

ECOFIN Rat, Sitzung vom 21.6.2024  
 

 

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