Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland in Kraft getreten

Das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Neuseeland (Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland, ABl. (EU) Nr. L 2024/866 v. 25.03.2024) ist am 01.05.2024 in Kraft getreten. Eine entsprechende Mitteilung ist am 09.04.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden (Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland, ABl. (EU) Nr. L 2024/1062 v. 09.04.2024). 

Mit dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens ergeben sich weitgehende Handelserleichterungen für europäische Unternehmen. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kommentierte bereits die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen im Jahr 2022:

„Neuseeland ist für uns ein wichtiger Partner in der indo-pazifischen Region. Dieses Handelsabkommen bietet für unsere Unternehmen, unsere Landwirte und unsere Verbraucher auf beiden Seiten große Chancen. Es kann dazu beitragen, den Handel zwischen uns um 30 % zu steigern. Es enthält beispiellose soziale und klimapolitische Verpflichtungen. Dieses neue Abkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland kommt zu einem wichtigen geopolitischen Zeitpunkt. Demokratien - wie die unsere - arbeiten zusammen und leisten etwas für die Menschen.“

Die deutsche Zollverwaltung hat hierzu eine ATLAS-Info (0603/24) auf ihrer Internetseite veröffentlicht und die erforderlichen Codierungen für die Einfuhrzollanmeldung bekanntgegeben. Außerdem hat die Zollverwaltung eine Fachmeldung vom 10.04.2024 herausgegeben. Weitere Informationen zum Abkommen können auch der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 30.06.2022 und den Fact Sheets entnommen werden, die auf den Seiten der EU-Kommission zu finden sind.
 

Quellen

Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl. (EU) Nr. L 2024/866 v. 25.03.2024)

Mitteilung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland (ABl. (EU) Nr. L 2024/1062 v. 09.04.2024)

ATLAS-Info 0603/2024

Zoll-Fachmeldung v. 10.04.2024

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 30.06.2022

Fact Sheets der EU-Kommission
 

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