Entscheidungen über verbindliche Zollwertauskünfte („vZWA-Entscheidungen“)

Mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Effizienz durch Delegierte Verordnung (EU) 2024/1072 und Durchführungsverordnung (EU) 2024/1071

Am 25. Januar 2024 hat die EU-Kommission die Delegierte Verordnung (EU) 2024/1072 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 in Bezug auf Entscheidungen über verbindliche Auskünfte im Bereich der Zollwertermittlung und Entscheidungen über verbindliche Ursprungsauskünfte erlassen.

Nach der neuen Verordnung können die Wirtschaftsbeteiligten bei den zuständigen Zollbehörden in der EU eine Entscheidung über eine verbindliche Zollwertauskunft (vZWA) beantragen, um Gewissheit über den Zollwert der eingeführten Waren zu erhalten. Die vZWA-Entscheidungen sind für alle Mitgliedstaaten der EU verbindlich.

Die Änderung zielt darauf ab, die Transparenz, die Rechtssicherheit, die Einhaltung der Vorschriften und die Einheitlichkeit der Zollwertermittlung zum Nutzen der Wirtschaftsbeteiligten, der Zollbehörden und der finanziellen Interessen der Europäischen Union zu verbessern. Die Möglichkeit, vZWA-Entscheidungen zu erlassen, ergänzt den bereits bestehenden rechtlichen und operativen Rahmen für die Erteilung von verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA)- und Ursprungsauskunft-Entscheidungen. 

Diese Verordnung ist am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Dezember 2027.

Am 12. April 2024 erließ die Europäische Kommission die Durchführungsverordnung (EU) 2024/1071, um die reibungslose Umsetzung der vZWA-Entscheidungen zu gewährleisten. Mit dieser Verordnung wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 in Bezug auf Entscheidungen über verbindliche Auskünfte im Bereich der Zollwertermittlung geändert und ein elektronisches System für verbindliche Ursprungs- und Zollwertauskünfte eingeführt.

In dieser Verordnung hat die Europäische Kommission Verfahrensregeln für vZWA-Entscheidungen festgelegt. Diese orientieren sich an den bereits bestehenden Verfahrensregeln für verbindliche Ursprungs- und Zolltarifauskunft-Entscheidungen. 

Mit der Verabschiedung dieser Verordnung wurde auch ein neues elektronisches System für verbindliche Ursprungs- und Zollwertauskünfte-Entscheidungen eingeführt, in dem solche Entscheidungen gespeichert werden, wodurch die Effizienz und Kohärenz der Zollverfahren in der gesamten EU verbessert wird. Informationen über Anträge und Entscheidungen im Zusammenhang mit verbindlichen Ursprungs- und Zollwertauskünfte-Entscheidungen werden von den Zollbehörden über dieses neue System zur Verfügung gestellt. 

Das neue System zielt darauf ab, den Austausch und die Speicherung von Informationen im Zusammenhang mit verbindlichen Ursprungs- und Zollwertauskünfte-Entscheidungen zu rationalisieren und sicherzustellen, dass die Zollentscheidungen konsistent und aktuell sind. Der gesamte Informationsaustausch zwischen den Zollbehörden und den Unternehmen muss elektronisch über diese Schnittstelle abgewickelt werden.

Diese Verordnung ist am 2. Mai 2024 in Kraft getreten und gilt ab dem 1. Dezember 2027.
 

Quellen

Delegierte Verordnung - EU - 2024/1072 

Durchführungsverordnung - EU - 2024/1071 

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