Der Teufel im Detail: Warenverkehrsbescheinigungen anders auszufüllen

Die Europäische Kommission empfiehlt eine geänderte Vorgehensweise beim Ausfüllen der EUR.1/EUR-MED Warenverkehrsbescheinigungen. Die Angaben zum Ursprungsland werden hierdurch unionsweit vereinheitlicht.
 

Die Zollpraxis unterliegt ständigen Anpassungen und Änderungen. Manche davon sind größer, manche kleiner, aber alle haben eins gemein: Sie sind wichtig für einen reibungslosen Ablauf im Ein- und Ausfuhralltag. Eine solche Anpassung hat nun die Europäische Kommission für das Ausfüllen von Warenverkehrsbescheinigungen vom Typ EUR.1/EUR-MED empfohlen. In diesen ist zukünftig sowohl in Zeile 1 von Feld 2 als auch in Feld 4 als Ursprungsland generell „Europäische Union“ einzutragen. Es soll also nicht mehr je nach Land zwischen Europäischer Gemeinschaft und Europäischer Union differenziert werden. Denken Sie daran, auch lokal gespeicherte Vorlagen entsprechend anzupassen.
 

Quelle

Zollfachmeldung vom 12.04.2024

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