Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 21/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Umsatzsteuer.
 

Umsatzsteuer

Anmerkung zu BFH v. 29.5.2024, XI B 3/23 

Bei der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des FG Sachsen v. 6.12.2022, 1 K 281/22 ging es um die Anwendbarkeit des ermäßigten Steuersatzes mit Blick insbesondere auf die Steuersatzermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Danach gilt für die nach dem 30.6.2020 und vor dem 1.1.2024 erbrachten Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, der ermäßigte Steuersatz.

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Anmerkung zu BFH v. 18.1.2024, V R 4/22 

Bei dem Revisionsverfahren V R 4/22 ging es um die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a i.V.m. § 4 Nr. 2 und § 8 Abs. 1 UStG. Nach § 4 Nr. 2 i.V.m. § 8 UStG sind die Umsätze für die Seeschifffahrt (und für die Luftfahrt) steuerfrei. Nach § 4 Nr. 5 Satz 1 Buchst. a UStG ist auch die Vermittlung dieser Umsätze steuerfrei (mit Vorsteuerabzug). Der BFH hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Seehafen-Spedition Leistungen im Zusammenhang mit der Klarierung (Schiffsabfertigung und -versorgung) von Seeschiffen erbrachte.

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