Liebe Leserinnen und Leser,

mit unserem Newsletter Nr. 14/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unseren Beratungsbereichen Zollrecht und Umsatzsteuer.


Zollrecht

Anpassungen der Ursprungsregeln im Freihandelsabkommen EU-Vietnam an das HS 2022

Im März 2024 wurde im EU-Amtsblatt der Beschluss Nr. 2/2024 des Handelsausschusses des Freihandelsabkommens EU-Vietnam veröffentlicht, mit dem die produktspezifischen Ursprungsregeln des Freihandelsabkommens mit Vietnam aktualisiert wurden.

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Neue EU-Verordnungen F-Gase und Ozon

Zum 11.03.2024 sind zwei grundlegende EU-Verordnungen zum Klimaschutz in Kraft getreten: die neue Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) und die neue Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen. Mit diesen Verordnungen werden verschärfte Regelungen eingeführt, um die Verfügbarkeit von als besonders klimaschädlich eingestuften Stoffen in der EU weiter zu reduzieren und dann vollständig einzustellen.

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Aktuelle Entwicklungen und nächste Schritte hin zu EU-weit harmonisierten Zoll-IT-Systemen

Basierend auf dem erstmals 2008 niedergeschriebenen und am 1. Mai 2016 in Kraft getretenen Beschluss hat sich die EU-Kommission das Ziel gesetzt, die in Art. 278 UZK genannten Zoll-IT-Systeme schrittweise bis Ende 2025 EU-weit zu harmonisieren. Zu den neusten Entwicklungen wurden im März dieses Jahres sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene durch die Europäische Kommission und die Deutsche Zollbehörde weitere Fortschritte und Änderungen veröffentlicht.

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Zollamtliche Erfassung von Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China

Mit der Durchführungsverordnung 2024/785 werden seit dem 07.03.2024 neue batteriebetriebene Elektrofahrzeuge, die hauptsächlich für die Beförderung von neun oder weniger Personen, einschließlich des Fahrzeugführers, bestimmt sind und ausschließlich von einem oder mehreren Elektromotoren angetrieben werden, zollamtlich erfasst. Hintergrund ist die laufende Antisubventionsuntersuchung. Die Elektrofahrzeuge werden derzeit unter dem KN-Code 8703 80 10 eingereiht.

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Umsatzsteuer

Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 18.4.2024, C-68/23 (Finanzamt O)

Einzweck-Gutschein, Mehrzweckgutschein, Vertriebskette, Vertrieb von Gutscheinkarten über das Internet, Steuerbarkeit - Die Beteiligten stritten darüber, ob die Übertragung von Guthabenkarten oder Gutscheincodes für den Erwerb digitaler Inhalte für das X-Network (X), sog. X-Cards, der Umsatzsteuer unterliegt.

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AWB Newsletter

Aktuelles aus Rechtsprechung, Gesetzgebung und Verwaltung in unseren Beratungsbereichen Umsatzsteuer, Zoll und Außenwirtschaftsrecht.

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