Zollamtliche Erfassung von Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China

Nachdem die Kommission am 04.10.2023 von Amts wegen die Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China bekannt gegeben hat (ABl. C/2023/16 v. 4.10.2023), folgt nun der nächste Schritt der Antisubventionsuntersuchung. 

Die betroffenen Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen werden seit dem 07.03.2024 von den Zollbehörden zollamtlich erfasst, damit für den Fall, dass die Untersuchungsergebnisse zur Einführung von Ausgleichszöllen führen, diese Zölle bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den geltenden Rechtsvorschriften rückwirkend auf die betroffenen Einfuhren erhoben werden können. Eine konkrete Höhe für eine zukünftige Zollschuld mag die Kommission mangels genauer Abschätzung der Höhe der Subventionen nicht angeben. 

Grund für die zollamtliche Erfassung ist das Vorliegen von Beweisen, die darauf hindeuten, dass Einfuhren von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen aus der Volksrepublik China subventioniert werden und dadurch die Gefahr der Schädigung des europäischen Wirtschaftszweiges besteht. Im Zeitraum von Oktober 2023 bis Januar 2024 hat sich die Einfuhrmenge unter dem KN-Code 8703 80 10 um 14 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum erhöht. 

Die Untersuchung wird in der Regel binnen 12 Monaten, spätestens 13 Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung abgeschlossen. Auch während des Untersuchungszeitraums können bereits vorläufige Maßnahmen, im Normalfall spätestens 9 Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, eingeführt werden. 

Wirtschaftsbeteiligte, die betroffene Waren aus der Volksrepublik China in die Union einführen, müssen daher mit möglichen Ausgleichszöllen rechnen. 
 

Quellen
Durchführungsverordnung (EU) 2024/785 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. L v. 6.3.2024

Bekanntmachung der Einleitung eines Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren neuer batteriebetriebener Elektrofahrzeuge für die Personenbeförderung mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. C/2023/160 v. 4.10.2023

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