Aktuelle Entwicklungen und nächste Schritte hin zu EU-weit harmonisierten Zoll-IT-Systemen

Hintergrund
Mit dem erstmals 2008 niedergeschriebenen und am 1. Mai 2016 in Kraft getretenen Beschluss verfolgt die EU-Kommission das zentrale Ziel, schrittweise, die in Art. 278 UZK genannten Zoll-IT-Systeme EU-weit zu harmonisieren. Hintergrund ist dabei, die zollrechtlichen Prozesse in den Mitgliedsstaaten der EU zu digitalisieren, auf diese Weise zu vereinfachen und zentral zu steuern. Für dessen sukzessive Umsetzung wurde erstmals 2014 ein Arbeitsprogramm erarbeitet, welches nationale und transeuropäische Projekte inklusive gesetzlicher Fristen beinhaltet. Die vollumfassende Umsetzung und Inbetriebnahme der geplanten IT-Systeme soll dabei gemäß Art. 278 Abs. 3 UZK bis Ende 2025 erfolgen.

Neuste Entwicklungen
Im Einklang mit dem definierten Arbeitsprogramm hat die EU-Kommission im März 2024 Entwicklungen in Bezug auf die systemische Inbetriebnahme des Proof-of-Union-Status-Systems (PoUS) sowie der zentralen Komponente des Guarantee-Management-Systems (GUM-1) veröffentlicht.

Des Weiteren wurden auf nationaler Ebene durch die Deutsche Zollbehörde EU-Anforderungen in Bezug auf die elektronische Anmeldung von Post- und Kuriersendungen über ATLAS IMPOST sowie die Anbindung des EU-Trader-Portals zur Durchführung von Konformitätstests (Conformance-Tests) umgesetzt.

Die Inbetriebnahme des PoUS-Systems zum 1. März 2024 bezieht sich auf die Umsetzung von Art. 278 Abs. 3c UZK und schafft eine EU-weite, elektronische Plattform zur zentralen Steuerung und Verwaltung von Nachweisen des zollrechtlichen Status von Unionswaren gemäß Art. 153 Abs. 2 UZK. Damit wird zukünftig das Papierverfahren von T2L/T2LF und das Manifest der Schifffahrtsgesellschaft abgelöst. Elektronische Mittel zum Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren bilden seit Inbetriebnahme T2L- und T2LF-Daten, mittels dieser Anträge über das spezifische Händlerportal (PoUS STP) durch Wirtschaftsbeteiligte der Mitgliedstaaten eingereicht werden können. Den Status der Anträge sowie die eingereichten Daten können dabei jederzeit von Zollbehörden der EU sowie dem jeweiligen Wirtschaftsbeteiligten eingesehen werden. Dies soll neben einer Erleichterung der Abwicklung außerdem eine zentrale und verbesserte Kommunikation zwischen Behörden und Wirtschaftsbeteiligten in der gesamten EU ermöglichen.

In einer weiteren Veröffentlichung berichtet die EU-Kommission von der elektronischen Implementierung der zentralen Komponenten des Guarantee-Management-Systems (GUM-1) im Rahmen der Inbetriebnahme einer neuen Version des Systems für Zollentscheidungen (Customs Decision System, kurz CDS) am 11. März 2024. Mit der Implementierung von GUM-1 wird ein EU-weites System zur zentralen Verwaltung von Sicherheitsleitungen gemäß Art. 278 Abs. 3c UZK umgesetzt, welches alle sich aus dem UZK ergebenden Anforderungen berücksichtigt. Zentrale Ziele sind neben der elektronischen Bereitstellung und Rückverfolgbarkeit der Daten von Sicherheitsleistungen in allen Mitgliedsstaaten auch deren zentrale Kontrolle und Überwachung sowie ein schnelleres Eingreifen bei Betrugsfällen. Dabei soll die operative Abwicklung weiterhin auf Länderebene über eine nationale Komponente (GUM-2) erfolgen, welche bis Juni 2025 an die zentrale Komponente systemseitig durch die Mitgliedstaaten angebunden werden soll.

Auf nationaler Ebene kündigte die Deutsche Zollbehörde im März 2024 an, dass basierend auf den Vorgaben der EU ab dem 1. April 2024 die Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) in ATLAS IMPOST verpflichtend von gewerblichen Anbietern, die nicht ATLAS-Teilnehmer sind oder einen Dienstleister beauftragen, genutzt werden muss. Eine mündliche Zollanmeldung kann seit diesem Zeitpunkt nicht mehr abgegeben werden. Davon betroffen sind Anmeldungen von Importsendungen mit einem Warenwert bis 150 €. Gemäß Art. 143a UZK-DelVO kann dabei ein verringerter Datensatz für die Anmeldung zum zollrechtlich freien Verkehr verwendet werden. Zwingende Voraussetzung ist jedoch, dass die zu importierenden Waren nicht von Verboten oder Beschränkungen erfasst sind.

In einer weiteren Fachmeldung kündigte die Deutsche Zollbehörde an, dass seit dem 8. April 2024 Konformitätstests (Conformance-Tests), als Voraussetzung für die Teilnahme an System-to-System Kommunikation mit der EU-Kommission, nur noch über das EU-Trader-Portal – Conformance im Zollportal durchgeführt werden können. Die Nutzung der alten Plattform ist nicht mehr möglich. Bereits durchgeführte Tests von Wirtschaftsbeteiligten mit Geschäftskundenkonto werden dabei automatisch in das EU-Trader-Portal übertragen.

Fazit
Neben dem Anschluss der nationalen Komponente an das Guarantee-Management-System (GUM-2) werden sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene weitere IT-Entwicklungen bis Ende 2025 gemäß Arbeitsprogramm erwartet. Die Herausforderung für alle Wirtschaftsbeteiligten innerhalb der EU wird diesbezüglich darin bestehen, die neusten Entwicklungen fristgerecht, in den eigenen, operativen Prozessen umzusetzen. Als Unterstützungsmaßnahmen werden dafür Leitfäden sowie Informationsmaterial von der EU-Kommission und der Deutschen Zollbehörde zur Verfügung gestellt.


Quellen

Deutsche Zollbehörde. (25. März 2024). Dienstleistung "EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal"; Conformance-Test.

Deutsche Zollbehörde. (5. März 2024). Verpflichtende Nutzung der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen in ATLAS IMPOST ab dem 1.April 2024 für Wirtschaftsbeteiligte. 

European Commission - Taxation and Customs Union. (1. März 2024). EU Traders offered online access to the new central PoUS system. 

European Commission - Taxation and Customs Union. (11. März 2024). GUM - Guarantee Management System. 

European Commission - Taxation and Customs Union. (n.a.). UCC - Work Programme.

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