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mit unserem Newsletter Nr. 20/2024 informieren wir Sie über Neuigkeiten aus unserem Beratungsbereich Exportkontrolle.
 

Exportkontrolle

14. Sanktionspaket gegen die Russische Föderation 

Die Europäische Union (EU) hat am 24.06.2024 das 14. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen und damit die Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr erneut verschärft. Das Sanktionspaket enthält Änderungen der Verordnung (EU) 833/2014 sowie der Verordnung (EU) 269/2014 und beinhaltet unter anderem neue Maßnahmen gegen die Sanktionsumgehung, güter- und personenbezogene Sanktionen sowie rechtliche Gegenmaßnahmen gegen staatliche Versuche Russlands, die Wirkungen der EU-Sanktionen abzuschwächen. Auch sind im 14. Sanktionspaket neue Genehmigungsmöglichkeiten, Erweiterungen des Kreises der Partnerländer und bestimmte Verbotsausnahmen enthalten. Nachstehend genannte Artikel ohne näheren Verordnungsbezug sind solche der Verordnung (EU) 833/2014.

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