BMF in Kürze
Umsatzsteuer; Veräußerung von Kapitallebensversicherungen auf dem Zweitmarkt als Umsatz mit Forderungen nach § 4 Nr. 8 Buchstabe c UStG
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Umsatzsteuer; Steuerbefreiung für Leistungen für die Schifffahrt auf Hoher See (§ 4 Nr. 2, § 8 UStG, Abschnitt 8.1 UStAE); Steuerbefreiung für Lieferungen von Gegenständen für die Versorgung von Schiffen
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