BFH in Kürze
Zur Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer
Die für die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nach ständiger Rechtsprechung erforderliche Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer entspricht der Rechtsprechung des EuGH, der zufolge die Angabe der Anschrift, des Namens und der Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Rechnungsausstellers es ermöglichen soll, eine Verbindung zwischen einer bestimmten wirtschaftlichen Transaktion und dem Rechnungsaussteller herzustellen.
Quelle
BFH, Urt. v. 14.02.2019, V R 47/16
Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit
Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit
Quelle
BFH, Urt. v. 27.02.2019, VII R 34/17
Berufsbetreuer und Bestandskraft
Ein Steuerbescheid ist auch bei einem erst nachträglich erkannten Verstoß gegen das Unionsrecht nicht unter günstigeren Bedingungen als bei einer Verletzung innerstaatlichen Rechts änderbar, da das Korrektursystem der §§ 172 ff. AO die Durchsetzung der sich aus dem Unionsrecht ergebenden Ansprüche ohne Verstoß gegen das Unionsrecht abschließend regelt.
Quelle
BFH, Beschl. v. 27.3.2019, V R 19/17
Offenbare Unrichtigkeit bei Übertragungsfehler
Kein Sachaufklärungsfehler, sondern eine offenbare Unrichtigkeit mit der Folge einer Berichtigungspflicht nach § 129 Satz 2 AO liegt vor, wenn das Finanzamt einen Teil der Prüfungsfeststellungen schon während der Außenprüfung in einem Änderungsbescheid berücksichtigt, dann aber die Ergebnisse des abschließenden Prüfungsberichts entgegen der Aktenlage durch eine Korrektur des Änderungsbescheides noch einmal in vollem Umfang --und damit doppelt-- umsetzt.
Quelle
BFH, Urt. v. 24.01.2019, V R 32/17
Ökopunkte in der Gemeinnützigkeit
Werden im Zusammenhang mit der satzungsgemäßen Tätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes Ökopunkte zugeteilt, die nur durch den Verkauf verwertet werden können, ist der Erlös aus diesem Verkauf ebenso wie die zugrunde liegende Tätigkeit nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG steuerfrei.
Quelle
BFH, Urt. v. 24.01.2019, V R 63/16
EuGH-Vorlage zum erfolglosen Unternehmer
Dem Gerichtshof der Europäischen Union wird folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt:
Muss ein Steuerpflichtiger, der einen Investitionsgegenstand im Hinblick auf eine steuerpflichtige Verwendung mit Recht auf Vorsteuerabzug herstellt (hier: Errichtung eines Gebäudes zum Betrieb einer Cafeteria), den Vorsteuerabzug nach Art. 185 Abs. 1 und Art. 187 MwStSystRL berichtigen, wenn er die zum Vorsteuerabzug berechtigende Umsatztätigkeit (hier: Betrieb der Cafeteria) einstellt und der Investitionsgegenstand im Umfang der zuvor steuerpflichtigen Verwendung nunmehr ungenutzt bleibt?
Quelle
BFH, Beschl. v. 27.03.2019, V R 61/17
EuGH-Vorlage zur Schwimmschule
Der Bundesfinanzhof (BFH) zweifelt daran, ob die Umsätze, die eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) mit der Veranstaltung von Schwimmkursen ausführt, nach Unionsrecht steuerfrei sind.
Quelle
BFH, Beschl. v. 27.03.2019, V R 32/18
Ferienwohnungsvermietung als Reiseleistung
Die Vermietung von Ferienwohnungen, die der Unternehmer von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt der Margenbesteuerung nach § 25 UStG unter Anwendung des Regelsteuersatzes.
Quelle
BFH, Urt. v. 27.03.2019, V R 10/19 (V R 60/16)
Abmahnungen im Bereich des Urheberrechts sind umsatzsteuerpflichtig
Quelle
BFH, Pressemitteilung v. 08.05.2019, Urt. vom 13.2.2019 XI R 1/17