BMF in Kürze
Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer seit 01.07.2016, BMF-Schreiben v. 21.03.2017, III C 3 - S 7359/16/10003 (2017/0254785)
Anträge auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen von nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmern sind seit 01.07.2016 grundsätzlich nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.