Zoll und Außenwirtschaft kompakt
EU und Australien nehmen Gespräche über ein umfassendes Handelsabkommen auf
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström sowie Australiens Premierminister Malcolm Turnbull und Handelsminister Steven Ciobo haben am 18.06.2018 in der australischen Hauptstadt Canberra offiziell Verhandlungen über ein umfassendes und ehrgeiziges Handelsabkommen zwischen der EU und Australien aufgenommen. Einzelheiten sind der Pressemitteilung der EU-Kommission zu entnehmen.
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Pressemitteilung v. 18.06.2018
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Effizientere Handelsschutzinstrumente seit 08.06.2018 in Kraft
Die neuen handelspolitischen Schutzinstrumente sind am 08.06.2018 in Kraft getreten. Damit unterliegen neu eingeleitete Untersuchungen von Marktverzerrungen und unfairen Handelspraktiken den modernisierten Antidumping- und Antisubventionsvorschriften. Hintergründe werden in der Pressemitteilung der EU-Kommission ausgeführt.
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Pressemitteilung vom 07.06.2018
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EU verlängert Sanktionen gegen die Krim
Der EU-Rat hat die restriktiven Maßnahmen gegen die Halbinsel Krim und Sewastopol bis zum 23.06.2019 verlängert.
Die Maßnahmen gelten für in der EU ansässige Personen und Unternehmen. Sie beschränken sich auf das Gebiet der Krim und Sewastopols. Die Sanktionen umfassen Verbote für die Einfuhr von Waren, Investitionen auf der Krim oder in Sewastopol, Tourismusdienstleistungen, die Ausfuhr bestimmter Güter und Technologien in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie oder im Zusammenhang mit der Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen.
Links
BESCHLUSS (GASP) 2018/880 DES RATES
Pressemitteilung v. 18.06.2018
Quellen
Syrien: Verlängerung Sanktionen um ein Jahr
Am 28.05.2018 hat der Rat die restriktiven Maßnahmen der EU gegen das syrische Regime bis zum 01.06.2019 verlängert. Gründe hierfür sind die anhaltenden Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien. Der Europäische Rat hat außerdem die Sanktionsliste aktualisiert.
Derzeit geltende Sanktionen
Im weiteren Sinne umfassen die derzeit geltenden Sanktionen gegen Syrien u. a. ein Erdölembargo, Restriktionen bei bestimmten Investitionen, das Einfrieren der in der EU gehaltenen Vermögenswerte der syrischen Zentralbank, Ausfuhrbeschränkungen für Ausrüstung und Technologie, die zur internen Repression verwendet werden können, sowie für Ausrüstung und Technologie zur Überwachung oder zum Abhören des Internets und von Telefongesprächen.
Links
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/774
BESCHLUSS (GASP) 2018/778
Pressemitteilung v. 28.05.2018