BMF in Kürze
Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für die Umsätze aus der Kryokonservierung von Eizellen oder Spermien; BFH,-Urt. v. 29.07.2015, XI R 23/13
Dem Urteil des Bundesfinanzhof vom 29.07.2015, XI R 23/13, folgend ist die weitere Lagerung von im Rahmen einer Fruchtbarkeitsbehandlung eingefrorenen Eizellen durch einen Arzt gegen ein vom Patienten gezahltes Entgelt umsatzsteuerfrei, wenn damit ein therapeutischer Zweck verfolgt wird, z. B. zur Herbeiführung einer weiteren Schwangerschaft bei einer andauernden organisch bedingten Sterilität. Auf die ausdrückliche Äußerung eines entsprechenden (weiteren) Kinderwunsches kommt es nicht an. Die Lagerung von Eizellen oder Spermien ohne medizinischen Anlass (sog. Social Freezing) fällt nicht unter die Steuerbefreiung.
Link
Änderung der Bemessungsgrundlage bei Preisnachlässen und Preiserstattungen außerhalb unmittelbarer Leistungsbeziehungen; Überarbeitung des Abschnitts 17.2 UStAE
Nach den Grundsätzen der BFH-Urteile vom 05.06.2014, XI R 25/12 (...) und vom 04.12.2014, V R 6/13 (...) ist der Vorsteuerabzug beim letzten inländischen Unternehmer einer Lieferkette nicht zu korrigieren, wenn dieser einen Preisnachlass durch den ersten ausländischen Unternehmer der Lieferkette erhält und dieser preisnachlassgewährende ausländische Unternehmer eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an einen im Inland ansässigen Unternehmer erbringt.