BMF in Kürze – EU-Beitritt Kroatiens, Abeitsmarktdienstleistungen, selbstständige Lehrer
BMF, Schr. v 12.7. 2013, IV D 3 – S 7179/09/10003-05; DOK 2013/0666997: Umsatzsteuerliche Behandlung von Arbeitsmarktdienstleistungen
Anpassung von Abschn. 4.21.2 Abs. 3 Satz 2 und 3 und 4.21.5 Abs. 5 Satz 1 UStAE an die gesetzlichen Änderungen des SGB II durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt. Zu den steuerfreien Aus- und Fortbildungsmaßnahmen gehören nunmehr auch die Fördermaßnahmen nach § 6a SGB II.
BMF, Schr. v 8.7. 2013, IV D 3 – S 7183/11/10001; DOK 2013/0648439: Steuerfreiheit gem. § 4 Nr. 25 UStG für Leistungen eines selbständigen pädagogischen Leiters
Abschn. 4.25.1 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 Satz 1 Buchst. a UStAE wird um einen Satz 5 ergänzt. Die für die Anerkennung als andere Einrichtung mit sozialem Charakter notwendige Betriebserlaubnis und ihre Anforderungen gelten sinngemäß auch für Unternehmer, die vom Träger einer Jugendhilfeeinrichtung mit der pädagogischen Leitung dieser Einrichtung beauftragt wurde.
BMF, Schr. v 28.6. 2013, IV D 1 – S 7058/07/10002; DOK 2013/0621390: Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union zum 1.7.2013
Der BMF nimmt Stellung zu Fragen anlässlich des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union mit Wirkung zum 1.7.2013. Grundsätzlich gilt ab 1.7.2013 für alle ab 1.7.2013 ausgeführten grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen von Kroatien nach Deutschland und umgekehrt das auf den Regeln der MwStSystRL fußende Unionsrecht.
Im Einzelnen ist zu beachten:
- Erwerbsschwelle: 77.000 HRK
- Lieferschwelle: 270.000 HRK jeweils umzurechnen zum 1.7.2013
- USt-IdNr: HR und Block mit 11 Ziffern
Die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung darf unter bestimmten Voraussetzungen in der Zeit vom 30.6.2013 bis 1.10.2013 auch ohne aufgezeichnete USt-IdNr. des kroatischen Abnehmers in Anspruch genommen werden.
Es bleibt bei Einfuhr und Ausfuhr, wenn die Lieferung vor dem 1.7.2013 begonnen, der Gegenstand aber tatsächlich erst nach dem 30.6.2013 aus Kroatien ins Inland oder aus dem Inland nach Kroatien gelangte.