BFH in Kürze
Zur Steuerbefreiung von notärztlichen Bereitschaftsdiensten
Leistungen eines Arztes im Rahmen eines Notdienstes, die dazu dienen, gesundheitliche Gefahrensituationen frühzeitig zu erkennen, um sofort geeignete Maßnahmen einleiten und damit einen größtmöglichen Erfolg einer (späteren) Behandlung sicherstellen zu können, sind nach § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin.
Quelle
BFH, Urt. v. 02.08.2018, V R 37/17
Zur Einreihung von hochdosierten Vitaminpräparaten
Für die Einreihung einer Ware als Arzneimittel ist es nicht erforderlich, dass auf dem Etikett, der Verpackung oder dem Beipackzettel ein "Wirkmechanismus" beschrieben wird.
Quelle
BFH, Urt. v. 18.09.2018, VII R 9/17