BFH in Kürze
Zu den Anforderungen an das "Kennenmüssen" nach § 25d Abs. 1 UStG (BFH, Urt. v. 10.08.2017, V R 2/17)
Das "Kennenmüssen" i. S. d. § 25d Abs. 1 UStG muss sich im Rahmen eines konkreten Leistungsbezugs auf Anhaltspunkte beziehen, die für den Unternehmer den Schluss nahelegen, dass der Rechnungsaussteller bereits bei Vertragsschluss die Absicht hatte, die Umsatzsteuer nicht abzuführen.
Quelle
Vorsteuerabzug bei gemischter Nutzung eines Marktplatzes (BFH, Urt. v. 03.08.2017, V R 62/16)
Verwendet eine Stadt ihren Marktplatz sowohl für wirtschaftliche wie auch für hoheitliche Zwecke, kann sie diesen nicht in vollem Umfang ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit zuordnen und ist deshalb nur anteilig zum Vorsteuerabzug berechtigt.