Zoll und Außenwirtschaft kompakt
Neue Aufzeichnungspflichten bei der Energiesteuer auf Erdgas und der Stromsteuer
Durch die Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (BGBl. 2018 I S. 84) sind zum 01.01.2018 die Vorschriften zu den steuerlichen Aufzeichnungspflichten bei der Energiesteuer auf Erdgas und der Stromsteuer geändert worden. Es werden nun amtliche Vordrucke vorgegeben, nach denen die Aufzeichnungen zu führen sind. Die Aufzeichnungen dienen zur Ermittlung der Steuer und der Grundlagen ihrer Berechnung für den jeweiligen Veranlagungszeitraum. Die Vordrucke 1109 ("Aufzeichnungen über die von Lieferern bezogenen, gelieferten oder entnommenen Erdgasmengen") und 1418 ("Aufzeichnungen über die von Versorgern geleisteten oder selbst entnommenen Strommengen") sind in den letzten Monaten entwickelt und mit verschiedenen Parteien abgestimmt worden. Betroffen sind im Wesentlichen klassische Energieversorgungsunternehmen, die Letztverbraucher mit Erdgas oder Strom beliefern.
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Änderung von warenursprungs- und präferenzrechtlichen Vorschriften im UZK-DA
Mit der im Amtsblatt (EU) Nr. L 192 vom 30.07.2018 veröffentlichten delegierten Verordnung (EU) 2018/1063 der Kommission vom 16.05.2018 zur Berichtigung und Änderung der delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 (UZK-DA) wurden auch warenursprungs- und präferenzrechtliche Vorschriften geändert.
Der Anhang 22-01- Einleitende Anmerkungen und Liste der wesentlichen Be- oder Verarbeitungsprozesse, aus denen sich ein nichtpräferenzieller Ursprung ergibt - wurde ergänzt. In Titel II, Kapitel 1, Abschnitt 2, (Präferenzursprung) wurden die Begriffsbestimmungen und Regeln für die Kumulierung konkretisiert.
Die Neuerungen gelten ab dem 16.05.2018.
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Amtsblatt (EU) Nr. L 192 vom 30. Juli 2018
Fachmeldung v. 01.08.2018
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EU schützt ihre Industrien vor Dumping, bleibt aber offener Markt
Die Europäische Kommission hat am 31.07.2018 ihren Jahresbericht über ihre Antidumping- und Antisubventionsmaßnahmen im Jahr 2017 vorgelegt. Im Rahmen ihres Engagements für „ein Europa das schützt“ ist die Kommission gemäß den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) konsequent gegen Bedrohungen durch gedumpte Einfuhren vorgegangen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen zu gewährleisten. Die Zahl der neuen Untersuchungen blieb ähnlich wie 2016 auf hohem Niveau. Die Zahl der Prüfungen, ob die bestehenden Maßnahmen für einen neuen Zeitraum verlängert werden sollten („expiry reviews“), nahm gegenüber dem Vorjahr um 75 % zu.
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Vollständige Pressemitteilung v. 31.07.2018
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Warenverkehr mit der Türkei - fehlende Unterschriften in Warenverkehrsbescheinigungen
Ergänzende Informationen
Die Türkei hat mit Wirkung zum 13.07.2018 vorgesehen, dass die im elektronischen Verfahren ausgestellten Warenverkehrsbescheinigungen nunmehr durch eine Person der jeweils ausstellenden Zollstelle in der Türkei unterschrieben werden. Damit entfällt seitens der Zollverwaltung die grundsätzliche Notwendigkeit, eine beantragte Präferenzbehandlung aus formellen Gründen abzulehnen.
Unabhängig von der oben angegebenen Verfahrensumstellung bei der Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigungen in der Türkei sollten die Wirtschaftsbeteiligten bei der Beantragung einer Präferenzbehandlung immer prüfen, ob der jeweils vorliegende Präferenznachweis den formellen Voraussetzungen für eine Anerkennung entspricht.
Für bereits erfolgte Einfuhren im Zeitraum vom 24.04.2018 bis zum 12.07.2018 gilt das in der vorherigen Fachmeldung vorgesehene Verfahren weiter.
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EU-Kommission veröffentlicht Berichte über Verhandlungen mit China und Indonesien
Die EU-Kommission kommt ihrem Versprechen nach mehr Transparenz in den Verhandlungen über Handels- und Investitionsabkommen nach. Sie hat heute (Dienstag) die Berichte über die jüngsten Gespräche über ein Handelsabkommen mit Indonesien und ein Investitionsabkommen mit China veröffentlicht.
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Vollständige Pressemitteilung v. 24.07.2018
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Kommission berichtet über erste Handelsverhandlungen mit Australien und Neuseeland
Die EU-Kommission hat am 30.07.2018 die Berichte zu den ersten Verhandlungsrunden über Handelsabkommen mit Australien und Neuseeland veröffentlicht. Vom 02. bis 06.07.2018 trafen sich Beamte der EU und Australiens in Brüssel zu ersten Gesprächen. Zwischen der EU und Neuseeland fanden die Gespräche vom 16. bis 20.07.2018 ebenfalls in Brüssel statt. Ferner hat die Kommission ihre Textvorschläge zu zwölf Verhandlungsbereichen für Australien und elf Textvorschläge für Neuseeland veröffentlicht.
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Vollständige Pressemitteilung v. 30.07.2018
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Gambia unterzeichnet Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der EU
Der westafrikanische Staat Gambia hat heute (Donnerstag) als 14. Westafrikanisches Land ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichnet. Die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen sind auf die Bedürfnisse der afrikanischen Staaten zugeschnittene Handelsabkommen, um die beiderseitigen Handelsbeziehungen zu verstärken. Ziel ist es, zur nachhaltigen Entwicklung und Armutsbekämpfung in den Partnerländern beizutragen.
Sobald alle 16 westafrikanischen Partner, einschließlich Nigeria und Mauretanien, das Abkommen unterzeichnet haben, muss das Abkommen vom Europäischen Parlament ratifiziert werden.
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Vollständige Pressemitteilung v. 09.08.2018
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EU/Ukraine: Änderung der restriktiven Maßnahmen
Der Europäische Rat hat sechs Organisationen in die Liste der Personen und Einrichtungen aufgenommen, die angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, restriktiven Maßnahmen unterliegen. Sie wurden wegen ihrer Beteiligung am Bau der Kertsch-Brücke, die Russland mit der rechtswidrig annektierten Halbinsel Krim verbindet, benannt.
Damit hat die EU nunmehr insgesamt 44 Organisationen benannt. Außerdem hat die EU im Rahmen dieser Sanktionsregelung gegen 155 Personen ein Reiseverbot verhängt und ihre Vermögenswerte eingefroren.
Die Namen der Organisationen können Sie dem entsprechenden Amtsblatteintrag entnehmen (siehe Link unten).
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1072
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Iran-Atomabkommen: Aktualisierte „Blocking Regulation“ tritt in Kraft
Um das Atomabkommen mit dem Iran zu retten, hat die Europäische Union ein Gesetz zur Abwehr von US-Sanktionen reaktiviert und im Hinblick auf die jüngsten Entwicklungen im US-Sanktionsrecht aktualisiert.
Die „Blocking Regulation“ verbietet es europäischen Unternehmen, sich an die US-Sanktionen gegen den Iran zu halten, die nach dem einseitigen Rückzug der USA aus dem Atomabkommen wieder eingeführt wurden. Hintergrund der Wiedereinführung der „Blocking Regulation“: Die US-Sanktionen können auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen, die mit dem Iran Geschäfte machen.
Die Gesetzestexte zur Änderung der „Blocking Regulation“ wurden am 07.08.2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Durchführungsverordnung zur „Blocking Regulation“ regelt insbesondere die Frage, anhand welcher Kriterien eine Genehmigung (Antrag nach Art. 5 II Blocking Regulation) erteilt wird, die es im Einzelfall erlaubt, sich nicht an die „Blocking Regulation“ halten zu müssen, sprich den US-Sanktionen nachkommen zu dürfen.
Die Verschärfung der US-Sanktionen gegen den Iran trifft vor allem europäische Reexporteure, denn auch, wenn diese im Einklang mit dem europäischen Recht Geschäfte mit dem Iran machen, verstoßen sie möglicherweise doch gegen das US-Sanktionsrecht.
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DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1100
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1101
Fragen und Antworten: Annahme der aktualisierten Blocking-Verordnung
Blocking-VO aus dem Jahr 1996) VO 2271/96