Warenverkehrsbescheinigungen: Angabe des Ursprungslandes

Auf Empfehlung der Europäischen Kommission ist künftig auf den Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED in Feld 2, Zeile 1 und in Feld 4 als Ursprungsland generell „Europäische Union“ einzutragen.

Die Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1/EUR-MED werden von den Zollstellen jeweils auf Antrag und Vorlage eines ausgefüllten Formblattes ausgestellt. Den jeweiligen Anträgen sind alle für den Nachweis der Ursprungseigenschaft erforderlichen Unterlagen beizufügen.


Link:
Ausstellung der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED

Quelle:
Deutsche Zollverwaltung