Kommissar Šemeta begrüßt die Abstimmung des EP, die Modernisierung des Zolls zu vollenden

Im MEMO/13/775 vom 11.09.2013 informiert die Europäische Kommission über die Stellungnahme des zuständigen Kommissars für Zollangelegenheiten Algirdas Šemeta zur Verabschiedung des Unionszollkodex durch das Europäische Parlament:

Zoll: Kommissar Šemeta begrüßt die Abstimmung des EP, die Modernisierung des Zolls zu vollenden

Algirdas Šemeta, der zuständige Kommissar für Zollangelegenheiten, hat am 11.09.2013 die Verabschiedung des Unionszollkodex durch das Europäische Parlament herzlich begrüßt.

"Der Zollkodex der Union stellt eine stille Erfolgsgeschichte der EU dar. Seit mehr als 40 Jahren hat er unsere Bürger und Unternehmen geschützt und die immer steigenden Handelsströme in die und aus der Union gewährleistet. Der Zollkodex der Union, der heute durch das Parlament verabschiedet wurde, stellt sicher, dass die Zollverwaltungen ihre wichtige Aufgaben weiterhin erfüllen können, aber nunmehr noch effizienter und noch kostengünstiger: Somit sind sie den Herausforderungen der modernen Gesellschaft optimal gewachsen. Ein besonderer Dank gilt MEP Constance Le Grip, deren hervorragende Arbeit die rechtzeitige Verabschiedung dieser neuen europaweiten Zollregelungen ermöglicht hat."

Zoll im 21. Jahrhundert

Der Unionszollkodex stellt das neue Regelwerk dar, das die Vorschriften und Verfahren für die Zollbehörden in allen EU Mitgliedstaaten enthält. Dieser Rechtsakt verkörpert zahlreiche wichtige Praktiken, die bisher von Fall zu Fall umgesetzt worden sind, um die Herausforderungen des modernen Handels bewältigen zu können. Insofern bietet der neue Zollkodex ein größeres Maß an Rechtssicherheit für Wirtschaftsbeteiligte sowie größere Klarheit für Zollbeamte in ganz Europa. Der neue Unionszollkodex strafft und vereinfacht die Zollvorschriften und -verfahren und ermöglicht eine effizientere Zollabwicklung, die den heutigen Bedürfnissen entspricht.

Zu den durch den Zollkodex eingeführten Verbesserungen gehören Maßnahmen, die es den Zollverwaltungen ermöglichen, den Übergang auf ein papierloses, vollständig elektronisches Arbeitsumfeld zu vollenden sowie Vorschriften, die eine schnellere Zollabwicklung für besonders zuverlässige Wirtschaftsbeteiligte (AEO) gewährleisten werden. Der Unionszollkodex wird es auch ermöglichen, die Lücken, die schon bei der Bestandsaufnahme der Zollunion festgestellt werden mussten, schließen zu können (s. hierzu IP/12/1441). Dazu gehört die Notwendigkeit eines einheitlichen Ansatzes bei der Behandlung von Zollverstößen: Dafür wird die Kommission einen gesonderten Vorschlag später in diesem Jahr vorlegen.

Die nächsten Schritte

In den nächsten Wochen soll der Rat die Verordnung für den Unionszollkodex verabschieden, sodass er bis 1. November 2013 in Kraft treten kann.

Hintergrund

Die Europäische Union stellt die größte Handelszone der Welt dar und die Zollunion gehört zu den Stützpfeilern der EU. Sie ist für den Binnenmarkt unentbehrlich, zudem wäre der freie Warenverkehr ohne die Arbeit der Zollverwaltungen an den Außengrenzen der EU undenkbar.

Im Jahr 2012 haben die Zollverwaltungen 261 Millionen Zollerklärungen bearbeitet. Das entspricht 15 Sendungen pro Sekunde. Im Vorjahr betrug der Wert der vom Zoll abgewickelten Waren 3,5 Billionen Euro.

Die 28 eigenständigen Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten wenden einen Zollkodex der Gemeinschaft an. Dadurch wird die einheitliche Anwendung von gemeinsamen Vorschriften an allen Außengrenzen der EU gewährleistet.

Solche gemeinsamen Vorschriften umfassen alle Aspekte der Handelspolitik, wie beispielsweise Präferenzregelungen, Gesundheits- und Umweltkontrollen, die gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik, den Schutz unserer wirtschaftlichen Interessen durch nicht-tarifäre Instrumente sowie außenpolitische Maßnahmen.

Am 20. Februar 2012 hat die Kommission einen Vorschlag für die Neufassung des Modernisierten Zollkodex als „Unionszollkodex“ vorgelegt.

Für weitere Informationen, lesen Sie bitte das MEMO/13/775 der Europäischen Kommission.

Quelle: Europäische Union