Iran: Änderung der restriktiven Maßnahmen

Die EU-Verordnung Nr. 267/2012 regelt restriktive Maßnahmen gegen den Iran.

Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit bal­listischen Flugkörpern beteiligt sind sowie Personen und Einrichtungen, die die iranische Regierung unter­stützen, werden aus dieser Verordnung gestrichen. Ebenso betreffen die jüngsten Streichungen (siehe Amtsblatt L 12/24 vom 17.01.2017) folgende Einrichtungen:

"7. a) Bank Saderat PLC (London)

48. Neka Novin (auch bekannt als Niksa Nirou)

65. West Sun Trade GmbH

159. Oil Industry Pension Fund Investment Company (OPIC)"

Links

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/77

BESCHLUSS (GASP) 2017/83

Quelle

EUR-Lex