Die EU-Verordnung Nr. 267/2012 regelt restriktive Maßnahmen gegen den Iran.
Personen und Einrichtungen, die an nuklearen Tätigkeiten oder Tätigkeiten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern beteiligt sind sowie Personen und Einrichtungen, die die iranische Regierung unterstützen, werden aus dieser Verordnung gestrichen. Ebenso betreffen die jüngsten Streichungen (siehe Amtsblatt L 12/24 vom 17.01.2017) folgende Einrichtungen:
"7. a) Bank Saderat PLC (London)
48. Neka Novin (auch bekannt als Niksa Nirou)
65. West Sun Trade GmbH
159. Oil Industry Pension Fund Investment Company (OPIC)"
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DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2017/77