Die EU kann künftig den Export von Corona-Impfstoffen überwachen und beschränken. Die Durchführungsverordnung (EU) 2021/111 sieht eine Genehmigungspflicht für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen in Länder außerhalb der EU bis Ende März 2021 vor. Die Regelung gilt nur für Ausfuhren von Unternehmen, mit denen die EU Abnahmegarantien vereinbart hat. Ausgenommen sind Exporte in eine Reihe von Partner- und Entwicklungsländern.
Außerdem hat die EU-Kommission den Zolltarif angepasst, um den Warenverkehr mit Produkten, die der Eindämmung der Corona-Pandemie dienen, zu erfassen und zu beschleunigen.
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Durchführungsverordnung (EU) 2021/111
Kommission führt Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für Ausfuhren von COVID-19-Impfstoffen ein