Befristete Handelspräferenzen für die Ukraine

Am 28.06.2017 haben die EU-Botschafter die zwischen dem Vorsitz und dem Europäischen Parlament erzielte Einigung über befristete autonome Handelsmaßnahmen für die Ukraine bestätigt. Demnach sollen ukrainische Exporteure angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der Bemühungen der Ukraine um Wirtschafts­reformen besseren Zugang zum EU-Markt erhalten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen gelten für einen Zeitraum von drei Jahren und umfassen:

  • zusätzliche jährliche Einfuhrkontingente zum Nullzollsatz für bestimmte landwirtschaftliche
  • Erzeugnissedie vollständige Beseitigung der Einfuhrzölle auf verschiedene Industrieerzeugnisse

Die Verordnung wird voraussichtlich Ende September veröffentlicht und in Kraft treten.

Details zu den befristeten Handelspräferenzen für die Ukraine können Sie der Pressemitteilung des Europäischen Rates entnehmen. In der Pressemitteilung finden Sie unter anderem eine Auflistung der zuvor genannten land­wirtschaftlichen Erzeugnisse und Industrieerzeugnisse. 

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Pressemitteilung 419/17

Quelle

Europäischer Rat