Am 01.01.2018 lösten das Alkoholsteuergesetz und die Alkoholsteuerverordnung die bisherigen branntweinsteuerrechtlichen Vorschriften ab. Damit verbunden sind Änderungen der Rechtsgrundlagen und fachliche Änderungen.
Die neuen Steuergegenstände und die zugehörigen Steuersätze sind im EZT-online unter Einfuhr > Verbrauchsteuern mit maßgebendem Zeitpunkt ab 01.01.2018 zu finden.
In einem Übergangszeitraum verwendet das IT-Verfahren ATLAS noch die Angaben der „Branntweinsteuer“.
Die Erhebung der Alkoholsteuer wird zukünftig unter demselben Buchungsschlüssel gebucht, unter dem auch die Branntweinsteuer erhoben wird.
Weitere Informationen hierzu können Sie der entsprechenden ATLAS-Info des Informationstechnikzentrum Bund entnehmen.