Hinsichtlich der Dual-use-Güterliste ergeben sich Änderungen, auf die wir in diesem Newsletter gerne hinweisen möchten.
Die Verordnung (EG) Nr. 428/2009 stellt die Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck dar. Sie enthält Bestimmungen über die Ausfuhr und Verbringung von Dual-use-Gütern, regelt die Kontrolle von Handels- und Vermittlungsgeschäften und umfasst insbesondere auch die für sämtliche Mitgliedstaaten der EU verbindlichen Dual-use-Güterlisten.
Die Dual-use-Güterlisten, namentlich Anhang I und IV der genannten Verordnung, unterliegen stetigen Änderungen, resultierend aus den Vereinbarungen der internationalen Exportkontrollregime. Eine unverbindliche Zusammenfassung der nunmehr anstehenden Änderungen enthält folgendes Dokument der Europäischen Kommission:
Comprehensive Change Note Summary 2017
Die Änderungen sind ein Ergebnis der Überprüfung des Wassenaar Arrangement (WA) über Dual-use-Güter, des Trägertechnologie-Kontrollregime (Missile Technology Control Regime, kurz MTCR), der technischen Anlagen, der Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer, der Australischen Gruppe (Australia Group) und der „Commerce Control List (CCL)“. Zur Umsetzung dieser Änderungen in unmittelbar geltendes Recht bedarf es allerdings der Veröffentlichung einer entsprechenden EU-Verordnung, sodass die bisherige Mitteilung zunächst nur informellen Charakter hat.
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Comprehensive Change Note Summary 2017
Commission Delegated Regulation